Schweizer TSchV 2008: Wie die Mindestens-2-Tiere-Pflicht das Meerschweinchen-Recht prägt
Die Schweizer Tierschutz-Verordnung vom 23. April 2008 ist das strengste Heimtier-Regelwerk im DACH-Raum. Für soziale Tiere wie Meerschweinchen schreibt sie die Mindesthaltung von zwei Tieren vor — eine Pflicht, die in Deutschland und Österreich bis heute fehlt, deren Praxis-Wirkung jedoch über die Schweizer Grenzen hinausreicht.