Aqua, Vogel, Nager, Reptil.
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Die Schweizer Tierschutz-Verordnung vom 23. April 2008 ist das strengste Heimtier-Regelwerk im DACH-Raum. Für soziale Tiere wie Meerschweinchen schreibt sie die Mindesthaltung von zwei Tieren vor — eine Pflicht, die in Deutschland und Österreich bis heute fehlt, deren Praxis-Wirkung jedoch über die Schweizer Grenzen hinausreicht.